Rohbau: Förderungen
Wer bekommt eine Wohnbauförderung?
Jeder österreichische Staatsbürger, der Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist, darf um eine Wohnbauförderung ansuchen. EU-Bürger sind dabei österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Was sind die rechtlichen Vorgaben für eine Antragstellung?
Mit der Wohnbauförderung hat nur der Häuslbauer direkt zu tun. Er muss den Antrag zur Förderung selbst stellen. Bei Miet- und Eigentumswohnungen holen sich nämlich die Bauträger die Finanzierungsmittel. Der Wohnungskäufer erhält dann die fixfertige Anzahlung sowie die monatliche Rückzahlung vorgeschrieben.
Wird auch der Nebenwohnsitz gefördert?
Nein, gefördert wird nur der Hauptwohnsitz. Für ein Wochenendhaus gibt es leider keine Unterstützung. Mit stichprobenartigen Kontrollen vor Ort überzeugen sich Landesbeamte, ob das Haus oder die Wohnung auch wirklich spätestens sechs Monate nach Fertigstellung „ständig genutzt“ wird.
Wer ist für die Förderungen zuständig?
Wohnbauförderung ist Landessache. Die Länder gewähren entweder ein besonders günstiges Darlehen, helfen mit Annuitäten- und Zinsenzuschüssen bei der Rückzahlung eines Kredites oder geben einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss.
Je nach Bundesland gelten andere Bestimmungen – und das nicht nur in der Höhe der Förderung, sondern auch bei den Einkommensgrenzen sowie bei der Art der Förderung.
Nützliche Links zu Förderungen und Finanzierung von Wohnräumen sowie zu diversen Beihilfen sind auf der Website des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu finden.
Quelle: wohnnet.at