Tiefbau: Straßenbau

Der Tiefbau umfasst zahlreiche Bauvorhaben und ein breites Arbeitsfeld. Wo schwere Kraftfahrzeuge, Schaufeln, Hacken, Presslufthämmer und Bohrmaschinen zum Einsatz kommen, sind höchste Sicherheits- und Verkehrsmaßnahmen gefragt. Das beginnt bereits bei der Planung und zieht sich natürlich weiter bis zur Umsetzung. Dabei ist es wichtig, sowohl als privater Bauherr wie auch öffentlicher Auftraggeber, auf professionelle und verlässliche Hilfe zurückgreifen zu können. Die QUESTER Tiefbau-Spezialisten stehen Generalunternehmen und ausführenden Betrieben zur Seite und unterstützen unterschiedlichste Bauprojekte in all ihren Phasen.

Als Serviceleistung für seine Kunden hat QUESTER acht Regeln zusammengeführt, die es im Tiefbau unbedingt zu beachten gilt: Für einen sicheren und erfolgreichen Tag auf der Baustelle!

 

Acht Regeln für mehr Sicherheit im Tiefbau:

  1. Den Arbeitseinsatz sorgfältig planen: Planungs- und Baustellenkoordinatoren sind rechtzeitig zu beauftragen, Schutzmaßnahmen müssen an das Bauvorhaben angepasst werden, Genehmigungen sollten rechtzeitig eingeholt und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auf den aktuellsten Stand gebracht werden.
  2. „Sehen und gesehen werden“ – Vor den Gefahren des Verkehrs sichern: Der grundlegende Baustellenverkehr sollte im Voraus geplant und die Maßnahmen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan festgehalten werden. Zu beachten sind insbesondere ausreichende Sicherheitsräume, Sicherheitsabstände sowie Absicherungen und Räume für Passantinnen und Passanten, eine geeignete Warnkleidung für die Mitarbeiter und die ausreichende Beleuchtung der Baustelle.
  3. Sichere Verkehrswege und Zugänge planen: Wenn möglich, sollte der Fließverkehr vom Personenverkehr getrennt werden. Unter Berücksichtigung der lokalen Verkehrssituation für Personen- und Fahrzeugverkehr sollte für möglichst sichere Verkehrswege und Zugänge gesorgt werden.
  4. Mitarbeiter vor Gefahren sichern: Ab einer Absturzhöhe von 2 Metern und im Bereich von Gewässern oder über Gewässern ab einer Absturzhöhe von 0 Metern müssen Mitarbeiter vor dem Absturz gesichert werden. Im Bereich von Arbeits- und Standplätzen oder Verkehrswegen, ab einer Absturzhöhe von 0 Metern, ist die Sicherung von Bodenvertiefungen (z. B. Schächten, Künetten) notwendig.
  5. Künetten, Gräben und Baugruben vor Einsturz sichern: Für die Absicherung erforderliche Materialien und Geräte müssen rechtzeitig vor Ort sein und ordnungsgemäß verwendet werden. Mitarbeiter dürfen nur gesicherte Künetten, Gräben oder Baugruben betreten, Sicherheitsmängel sind sobald wie möglich den Vorgesetzten zu melden.
  6. Maschinen sicher bedienen und sinnesgemäß verwenden: Bei der Auswahl der Geräte sind die Umgebungsbedingungen, z. B. Freileitungen, und das Gefahrenminimierungsgebot, z. B. Emissionen, Lärm, Vibrationen, zu berücksichtigen. Maschinen sind nur von den dazu unterwiesenen Mitarbeitern zu bedienen.
  7. Lasten sicher transportieren und versetzen: Nur geeignete und geprüfte Hebezeuge und Anschlagmittel sollten zum Einsatz kommen. Kranführer sollten direkte Sicht zum Anschläger haben. Bei eingeschränkter Sicht des Kranführers sind geeignete und unterwiesene Einweiser einzusetzen.
  8. Persönliche Schutzausrüstung verwenden: Dazu gehören unter anderem Schutzhelme, Sonnen-/Schutzbrillen, Gehörschutz, Atemschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Witterungsschutz, Hautschutz, Warnkleidung, PSA gegen Absturz.

Quelle: auva.gv.at